Rechtliches
SaaS-Vertrag
Allgemeines
SaaS-Vertrag.
Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit der Heytina GmbH, Kaingasse 74, 1210 Wien, Österreich – im Folgenden kurz „Heytina“ genannt – und regelt die Zurverfügungstellung eines KI-Sprachagenten zur Interaktion mit Menschen (Service) in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch Heytina.
heytina.ai.
Heytina stellt dem Auftraggeber den Service heytina.ai bereit. heytina.ai ist ein Dienst zur Interaktion mit Menschen via eines KI-Sprachagenten, der speziell für den deutschsprachigen Raum (DACH) sowie internationale Märkte entwickelt wurde. Er ermöglicht es Unternehmen unter anderem, innerhalb weniger Minuten personalisierte Assistenten zu erstellen, eingehende Anrufe entgegenzunehmen, Termine zu planen, Leads zu qualifizieren und Transkripte zu erstellen.
SaaS – Software-as-a-Service.
Der Service heytina.ai wird in Form eines „Software-as-a-Service“-Modells betrieben. Heytina stellt dabei dem Auftraggeber die serverseitige Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Geltung
Vertragsgrundlagen.
Heytina schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Heytina erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieses SaaS-Vertrages.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und der SaaS-Vertrag gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind, für alle Rechtsbeziehungen zwischen Heytina und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zugrunde, auch wenn auf diese nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen.
Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und des SaaS-Vertrages von Heytina werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab Gültigkeit der neuen Agreement gelten die Änderungen des SaaS-Vertrages auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen.
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers.
Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Heytina nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Heytina in das Angebot integriert oder von Heytina ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Heytina nur dann wirksam, wenn diese von Heytina mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. AGB akzeptiert) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Heytina der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Heytina bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. “Es gelten unsere AGB.”).
Vorgehen bei Widersprüchen.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen, etwaigen Preislisten und dem SaaS-Vertrag von Heytina gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Heytina und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Heytina vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Vertragsabschluss
Angebot durch Heytina.
Angebote von Heytina an den Auftraggeber, z.B. in Form eines individuellen Angebots oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs, Appstores oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber.
Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Heytina gebunden.
Annahme durch Heytina.
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Heytina zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Heytina z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Heytina den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang.
Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden, gelten Erklärungen, welche an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen außerhalb dieser Zeiten als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.
Informationspflichten gemäß ECG.
Heytina GmbH, Kaingasse 74, 1210 Wien, Österreich ist Diensteanbieter im Sinne des österreichischen E-Commerce-Gesetzes (ECG). Heytina ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann über support@heytina.ai erfragt werden. Bei Fragen oder Beschwerden steht Heytina unter support@heytina.ai zur Verfügung.
Für Online-Vertragsabschlüsse werden die eingegangenen Bestellungen von Heytina gespeichert. Der Vertragstext ist für den Auftraggeber nach Vertragsabschluss über support@heytina.ai zugänglich. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort.
Erfüllungsort ist der Sitz von Heytina.
Leistungsumfang.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Heytina.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung.
Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Heytina eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung.
Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Heytina bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen.
Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Heytina berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen / Third Party Products.
Heytina ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder bei der Erbringung der Leistungen Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).
Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products.
Wenn die Leistungen von Heytina vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Heytina ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen / Third Party Products.
Als vereinbarte Fremddienstleister bzw. Third Party Products gelten insbesondere:
– Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
– Twilio Ireland Limited, 25-28 North Wall Quay, D01 H104 Dublin, Ireland
Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechten durch den Kunden.
Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Hostings durch Heytina Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist Heytina bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.
Teilbare Leistungen.
Bei teilbaren Leistungen ist Heytina berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Termine und Fristen.
Von Heytina angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit.
Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit jederzeit kündbar.
Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Bei Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses wird Heytina den Zugang des Auftraggebers zum Service heytina.ai und den damit verbundenen Services sofort beenden.
Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.
Heytina ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zu dem Service heytina.ai jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere nachstehende Vertrags- sowie Pflichtverletzungen dar:
– Verstoß gegen Verträge, Richtlinien und Anweisungen von Heytina
– Die Überlassung des Service heytina.ai bzw. von Zugängen zu diesem Service an unbefugte Dritte
– Verwendung des Service heytina.ai bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur für gesetzeswidrige, illegale oder unerlaubte Zwecke
– Verursachung von Störungen des Service heytina.ai bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur
– Fehlverhalten gegenüber MitarbeiterInnen von Heytina
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Heytina unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Heytina den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat Heytina unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Heytina erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
Wird Heytina von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Heytina schad- und klaglos zu halten.
Sollte Heytina eine Meldung erhalten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, so behält sich Heytina das Recht vor, den Service heytina.ai sofort auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Umfang der Prüfpflichten von Heytina.
Heytina hat die Leistungen so auszuführen, dass die von Heytina erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Heytina trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Heytina erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung entstehen.
Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von Heytina rechtlich alle Anforderungen erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Rechte an den Leistungen.
Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Heytina bzw. den Lizenzgebern von Heytina zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Lizenzumfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzüchliche Minimum eingeschränkt ist.
Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zum Service heytina.ai aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit.
Rechte Dritter.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Heytina oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen einzuhalten.
Open Source.
Soweit die Leistungen von Heytina auf Open-Source-Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Heytina berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Recht auf das Endprodukt.
Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc.
Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Heytina auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Kontrollrecht.
Heytina ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist Heytina berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z.B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten, an ein Überwachungssystem von Heytina zu übermitteln.
Heytina ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Heytina ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unverzüglich nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.
Referenz.
Heytina ist berechtigt, auf allen von Heytina für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Heytina hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Heytina Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Service-Level
Standard-Service-Level.
Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level von Heytina. Soweit keine darüber hinausgehenden Service- und Wartungsleistungen vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet.
Schulungen / Beratungen.
Nicht unter diese Service-Level-Vereinbarung fällt die Abhaltung von Schulungen oder individuelle Beratung. Diese können jedoch getrennt kostenpflichtig bei Heytina beauftragt werden.
Fremdanwendungen / Third Party Products.
Heytina bietet keinen Support und/oder Beratungsdienstleistungen für Fremdanwendungen z.B. integrierte Third Party Produkte an.
Kommunikation und Support
Hilfeseiten / Dokumentation.
Heytina bietet unter www.heytina.ai Lösungen für häufige Fragen zum Service heytina.ai. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere bei Fragen zu Funktionen diese Form des Supports zu nutzen.
Kommunikation.
Die Kommunikation mit Heytina erfolgt ausschließlich schriftlich via E-Mail: support@heytina.ai.
Servicezeiten.
Die Servicezeiten von Heytina sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr (CET) sowie an Freitagen von 08:00 bis 12:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
Sprachen.
Die Kommunikation mit Heytina kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erfolgen.
Wartung
Wartungsintervalle.
Wartungsintervalle werden für regelmäßige planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen von Heytina und seinen Lieferanten benötigt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und zur Durchführung von Updates oder Verbesserungen erforderlich sind. Updates durch Heytina erfolgen in keinen regelmäßig wiederkehrenden oder zeitlich fixierten Wartungsintervallen. In der Regel werden Systemwartungen, die eine vorübergehende Serviceunterbrechung erfordern, nach Möglichkeit in der Zeit durchgeführt, die für die Auftraggeber die geringsten Auswirkungen hat.
Information und Deployment.
Heytina wird den Auftraggeber so bald wie möglich über die geplante Systemwartung informieren und dabei die voraussichtliche Dauer der Serviceunterbrechung angeben. Die Systemwartungs- und Aktualisierungsaufgaben, die keine Serviceunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden.
Außerordentliche Wartung.
In dringenden Fällen (Fehlerbehebung, Verhinderung von akut drohenden Angriffen etc.) ist eine Wartung durch Heytina auch ohne vorherige Information des Auftraggebers möglich.
Weiterentwicklung und Updates
Weiterentwicklung.
Der von Heytina zur Verfügung gestellte Service heytina.ai sowie die dahinterstehende Infrastruktur wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt.
Dabei ist Heytina sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. Heytina wird den Auftraggeber über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.
Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von Heytina bei Übernahme der Entwicklungskosten sowie der zusätzlichen Infrastrukturkosten durch den Auftraggeber möglich.
Soweit Anregungen vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterentwicklung des Service heytina.ai aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber eventuelle damit verbundene Rechte umfassend, aber nicht exklusiv an Heytina, damit Heytina das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.
Updates / Upgrades.
Soweit Heytina bestehende Module mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet oder neue Module entwickelt, ist Heytina nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Module als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten.
Systemvoraussetzungen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module ist es aufgrund von technischen Voraussetzungen möglich, dass sich die Systemvoraussetzungen zur Verwendung der Leistungen von Heytina ändern. Diese Änderungen kann der Auftraggeber unter support@heytina.ai erfragen.
Fehlerbehebung und Reporting
Fehlerklassen.
Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern:
Klasse 1: Die Nutzung des Services heytina.ai ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit des Services.
Klasse 2: Die zweckmäßige Nutzung des Services heytina.ai ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit des Services, lässt aber eine Weiterverwendung zu.
Klasse 3: Die zweckmäßige Nutzung des Services heytina.ai ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und lässt eine weitere Verwendung mit nur geringen Einschränkungen zu.
Klasse 4: Die zweckmäßige Nutzung des Services heytina.ai ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität.
Reporting.
Wenn der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten entdeckt, ist dies Heytina unverzüglich via support@heytina.ai zu melden. Die Meldung hat eine Problembeschreibung inklusive Betriebssystem samt Version sowie Modellbezeichnung des Geräts, den Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, die betroffenen Komponenten, die Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie, nach Möglichkeit, einen Screenshot und/oder ein Video des Fehlverhaltens zu enthalten.
Reaktions- und Behebungszeit.
Als angemessene Reaktionszeit gilt: 24 Stunden bei Fehlern der Klasse 1, 72 Stunden bei Fehlern der Klasse 2, 4 Wochen bei Fehlern der Klasse 3 und 8 Wochen bei Fehlern der Klasse 4. Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten von Heytina.
Zuverlässigkeit
Garantierte Uptime.
Soweit die Leistungen von Heytina das Hosting von Anwendung beinhalten, schuldet Heytina eine Verfügbarkeit von 99 %, bezogen auf das Kalenderjahr.
Zulässige Nichtverfügbarkeit.
Zeiten, in denen die Services wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind, sowie Zeiten aufgrund von Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Heytina (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Terrorakte, Angriffe, Ausfälle bei Telekommunikations- oder Hosting-Einrichtungen etc.) gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit.
Als geplante Wartungsarbeit zählt die am längsten andauernde Wartungsarbeit eines Monats, über welche der Auftraggeber zumindest fünf Tage im Voraus informiert wurde.
Tatsächliche Uptime.
Die Basis für die Berechnung der tatsächlichen Uptime ist daher die Gesamtzeit minus der zulässigen Nichtverfügbarkeit.
Unterschreitungen.
Für den Fall, dass die tatsächliche Uptime die garantierte Uptime unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern. Dieser Prozentbetrag wird von der monatlichen Grundgebühr in Abzug gebracht.
Überwachung der Infrastruktur
Monitoring.
Heytina hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring verschickt 24/7 Benachrichtigungen an Administratoren von Heytina bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen. Heytina hat ein großes Bestreben, etwaige Ausfälle umgehend zu beheben.
Sonstige Sicherheitsvorkehrungen.
Um die Systeme von Heytina sowie die gespeicherten Datensätze vor einem unbefugten Zugriff Dritter bestmöglich zu schützen, erhebt Heytina angemessene Vorkehrungen, welche Heytina dem Auftraggeber nach Rückfrage via support@heytina.ai übermitteln kann.
Auftragsverarbeitung
DSGVO.
Diese Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung legt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Heytina unter Billigung des Auftraggebers in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fest. Heytina handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.
Art, Zweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Die Leistungen von Heytina sind in den diesbezüglich abgeschlossenen Verträgen bzw. den von Heytina an den Auftraggeber gelegten Angeboten beschrieben.
Im Zuge der Leistungserbringung stellt der Auftraggeber Heytina die für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten auf geeignetem Weg zur Verfügung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann insbesondere durch Organisation, Ordnen, Speicherung, Abfragen, Verknüpfung, Löschen, Kombination, Analyse, Empfangen, Senden und Aktualisierung erfolgen, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Der Zweck der Verarbeitung besteht in der vertraglich festgelegten Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber.
Betroffene personenbezogene Daten und Kategorie betroffener Personen.
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
– Audio-Sprach-Daten und damit verbundene sprachlich übermittelte personenbezogene Daten
– Metadaten
– Kontaktdaten
– Daten im Zusammenhang mit der Servicequalität
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Heytina keinen Einfluss auf die im Rahmen der Leistungserbringung verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten hat. Von der Verarbeitung sind grundsätzlich alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Kategorien von Betroffenen erfasst, insbesondere bestehende oder potenzielle Kunden des Auftraggebers.
Bedingungen der Datenverarbeitung.
Heytina verpflichtet sich, während der gesamten Leistungserbringung sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten.
Heytina verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf schriftliche Anweisung in Form eines Vertrages mit dem Auftraggeber zu verarbeiten. Der Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers wird ausschließlich Personen erteilt, welche diesen Zugriff aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen benötigen.
Alle Personen aufseiten von Heytina, welche Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers haben, sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit aufrecht.
Heytina ist verpflichtet, alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Eine Liste der implementierten Maßnahmen kann über support@heytina.ai angefordert werden.
Heytina hat den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu informieren, wenn die an ihn überlassenen personenbezogenen Daten unrechtmäßig verwendet wurden und/oder den Betroffenen Schaden droht.
Heytina unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der DSGVO in Bezug auf Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) und Artikel 36 (Konsultation der Datenschutzbehörde vor der Durchführung einer risikoreichen Verarbeitung).
Sub-Auftragsverarbeiter.
Je nach vertraglich vereinbarter Leistungserbringung werden verschiedene Sub-Auftragsverarbeiter in die Auftragsverarbeitung mit einbezogen. Durch die Nutzung von Sub-Auftragsverarbeitern kann eine Datenübertragung in Drittländer erfolgen. Heytina stellt sicher, dass die Datenübertragung in Drittländer grundsätzlich DSGVO-konform möglich ist.
Heytina informiert den Auftraggeber bei geplanten Änderungen der Liste von Sub-Auftragsverarbeitern per E-Mail. Der Auftraggeber kann zur Änderung schriftlich Einspruch erheben. Sollte der Auftraggeber binnen 14 Kalendertagen ab Versand der Information keinen Einspruch eingelegt haben, gilt der Sub-Auftragsverarbeiter als genehmigt. Im Fall eines Einspruches werden Auftraggeber und Heytina zur Lösung des Konflikts in Kontakt treten, wobei ein außerordentliches Kündigungsrecht der Hauptvereinbarung für beide Seiten für den Fall vereinbart wird, dass der Konflikt nicht gelöst werden kann.
Prüfung und Einhaltung.
Heytina gestattet dem Auftraggeber oder den von ihm benannten Vertretern die Durchführung von Audits und Inspektionen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Datenverarbeitungs-Vereinbarung zu überprüfen. Solche Audits sind mit angemessener Vorankündigung durchzuführen und dürfen den Betrieb von Heytina nicht unangemessen beeinträchtigen.
Laufzeit und Beendigung der Auftragsverarbeitung.
Diese Datenverarbeitungs-Vereinbarung bleibt für die Dauer der Datenverarbeitungstätigkeiten in Kraft und endet mit dem Abschluss der Leistungserbringung oder wie von den Parteien anderweitig vereinbart.
Bei Beendigung wird Heytina die verarbeiteten personenbezogenen Daten nach freier Wahl des Auftraggebers entweder vernichten oder zur Gänze an den Auftraggeber übergeben. Sollte sich der Auftraggeber hinsichtlich der Vorgehensweise nicht äußern, wird Heytina die Daten, vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zur Aufbewahrung, sechs Monate nach Beendigung der Vereinbarung vernichten.
Datenschutz-Informationen zu diesem Vertrag
Daten aus diesem Vertrag.
Im Rahmen der Bereitstellung des Service heytina.ai sowie der Produktoptimierung erhebt Heytina gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Daten des Auftraggebers sowie dessen Mitarbeiter in Form von Informationen über die Datennutzung, Systemstatistik und Netzwerkdaten. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (beispielsweise Rechnungslegung). Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet Heytina personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Dokumentation der Geschäftsbeziehung.
Speicherdauer.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs. 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.
Sofern zwischen Heytina und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.
Weitergabe.
Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt insbesondere an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte etc. bzw. nur aufgrund gesetzlicher Grundlage.
Weltweite Verarbeitung.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Heytina erfolgt – sofern möglich – ausschließlich in der Europäischen Union. Eine Verarbeitung oder Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nur sofern dies zur Erbringung des Vertrages erforderlich ist (Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder nach ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Widerspruchsrecht.
Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
Betroffenenrechte.
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Treuepflichten & Abwerbeverbot
Treuepflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Geschäftsgeheimnisse.
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die geheim ist, von kommerziellem Wert ist und Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die berechtigte Person ist.
Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere die von Heytina verfolgten Geschäftsideen und Geschäftsstrategien, die Details der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge, die Architektur, der Sourcecode, die Entwickler- und Administrationsdokumentation sowie alle anderen Daten, aus denen sich die Funktion der Software ergibt, und sicherheitsrelevante Daten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.
Abwerbeverbot.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Heytina abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu bezahlen.
Entgelt
Preise.
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Heytina bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Abrechnungsmodus.
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Abrechnung nach Pauschale.
Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse sowie Mehrkosten durch nicht vertragsmäßige Mitwirkung des Auftraggebers.
Abrechnung nach Aufwand.
Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.
Abrechnung im Rahmen eines Stundenpools.
Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von Heytina für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum.
Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.
Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat Heytina dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtzeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.
Zusatzleistungen.
Alle Leistungen von Heytina, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Teilleistungen.
Darüber hinaus ist Heytina berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.
Kostenvorschuss.
Heytina ist berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit.
Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch Heytina via support@heytina.ai anzufordern und die Aufrechnung mit der Grundgebühr der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
Preisanpassung.
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung ist Heytina berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen.
Auch sonst ist Heytina berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von Heytina beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von Heytina nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.
Ungerechtfertigter Rücktritt.
Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Heytina ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Heytina trotzdem das vereinbarte Honorar. Heytina muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen.
Ablauf der Credits.
Der Nutzer ist berechtigt, die von Heytina erworbenen Leistungen, insbesondere Guthaben (Credits), innerhalb von 24 Monaten ab dem Kaufdatum zu verbrauchen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht genutzte Leistungen ersatzlos.
Zahlung
Fälligkeit.
Die Rechnungen von Heytina sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit.
Die Rechnungen von Heytina sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften.
Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Heytina mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
Überweisung.
Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
Sonstige Zahlungsarten.
Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Heytina angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen.
Heytina ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern Heytina den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Heytina an den von Heytina gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Heytina berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.
Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Heytina aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Heytina schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Zahlungsverzug.
Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug.
Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Heytina berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber ausgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Heytina berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern.
Ratenzahlung.
Soweit Heytina und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Nutzungseinschränkungen und Verantwortung des Auftraggebers
Verbot der Kaltakquise.
Dem Auftraggeber ist es untersagt, den von Heytina bereitgestellten Service heytina.ai oder die von Heytina bereitgestellte Infrastruktur (einschließlich Telefonnummern) zur Durchführung von Kaltakquise (unverlangte Werbeanrufe) zu verwenden.
Beschränkung bei Nutzung von Telefonnummern.
Wird dem Auftraggeber von Heytina eine Telefonnummer bereitgestellt, so darf diese ausschließlich für eingehende (Inbound-)Anrufe genutzt werden. Ausgehende Anrufe (Outbound-Calls) über von Heytina bereitgestellte Nummern sind nur zulässig, wenn zuvor die hierfür notwendigen Daten an Heytina übermittelt wurden und die Rufnummer auf diese registriert wurde.
Zulässige Nutzung der KI.
Die Nutzung des Services heytina.ai, einschließlich aller durch den Auftraggeber konfigurierten oder eingesetzten KI-Instanzen, ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Haftung für KI-Inhalte.
Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die durch seine Nutzung des Service heytina.ai erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden, allein verantwortlich und haftet in vollem Umfang gegenüber Dritten und Heytina.
Verantwortung für sensible Daten.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er bei der Nutzung des Services heytina.ai sorgfältig darauf achten muss, welche Informationen er der KI übermittelt. Bei sensiblen Prozessen ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsabfragen oder Mehrfachauthentifizierungen in den Dialogfluss einzubauen.
Zusatzbedingungen für Partner.
Für Auftraggeber, die den Service heytina.ai im Rahmen einer Partnerschaft nutzen, gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Partnerbedingungen.
Internationaler Verkauf / Grenzüberschreitende Nutzung.
Heytina bietet seinen Service heytina.ai auch Kunden außerhalb Österreichs an. Soweit der Auftraggeber seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Für Unternehmer (B2B) gilt unabhängig vom Sitzland österreichisches Recht und der Gerichtsstand Wien, wie in den Schlussbestimmungen festgelegt.
Für Verbraucher (B2C) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzlandes unberührt, soweit diese dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz gewähren als das österreichische Recht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO, insbesondere durch geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO oder auf Grundlage von Ausnahmen gemäß Art. 49 DSGVO.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Nutzung des Service heytina.ai in seinem Land den jeweils geltenden nationalen Vorschriften (insbesondere Telekommunikationsrecht, KI-Regulierung und Datenschutzrecht) entspricht.
Haftung
Klassischer Werkvertrag.
Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet Heytina für die Zielerreichung.
Zukauf von Ressourcen.
Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. Heytina haftet nur für die auftragsmäßige Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.
Eingriffe des Auftraggebers.
Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Heytina eingreift oder undokumentierte oder für Heytina nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Heytina.
Rügeverpflichtung.
Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch Heytina, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Mängel/Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen des Auftraggebers ausgeschlossen.
Garantie.
Soweit Leistungsteile von Heytina über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Im Fall einer Garantiezusage durch Heytina beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.
Gewährleistung.
Bei Leistungen, welche auf Basis dieses SaaS-Vertrages geschlossen wurden, hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß dem in diesem Vertrag implementierten Service-Level. Bei Leistungen, welche nicht auf Basis dieses SaaS-Vertrages geschlossen wurden, wird das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.
Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Heytina zu.
Aktualisierungspflicht.
Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte.
Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche.
Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Heytina beruhen.
Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit.
Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen.
Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Heytina. Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst ist jegliche verschuldensabhängige Haftung von Heytina auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Heytina ausgeschlossen.
Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, dann ist jegliche Haftung von Heytina ausgeschlossen.
Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Kunden.
Heytina trifft für Fremdleistungen, welche durch den Kunden integriert wurden, keine Haftung. Sollte Heytina jedoch über die Rechtswidrigkeit dieser Fremdleistungen informiert werden, dann ist Heytina bereitgestellt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Kunde hält Heytina bezüglich dieser Fremdleistungen schad- und klaglos. (Wait, let’s look at the PDF: “dann ist Heytina berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde aufzulösen.”)
Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter.
Soweit Heytina vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Heytina für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.
Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechten durch den Auftraggeber.
Heytina trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Der Auftraggeber hält Heytina diesbezüglich schad- und klaglos.
Haftung bei kostenlosen Leistungen.
Soweit Heytina Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Beweislast.
Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Heytina ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist.
Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Heytina schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat.
Vertragsrücktritt.
Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich an support@heytina.ai zu erklären.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht.
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Heytina ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Für Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Wohnsitzlandes unberührt, sofern diese für den Verbraucher günstiger sind.
Gerichtsstand.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Heytina und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Wien vereinbart. Heytina ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Heytina und des Auftraggebers berechtigt.
Für Streitigkeiten mit Verbrauchern innerhalb der EU steht alternativ die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung. Heytina ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und wird daran nicht teilnehmen.
Datum der Veröffentlichung der aktuellen Version: 05.05.2026